Links in die persönliche Homepage einbetten – Rechtslage

Das „Einbetten“, ebenfalls Embedding genannt, von Links mit fremden Inhalten ist heute ohne technische Schwierigkeiten realisierbar. Mit Links aus weiteren Quellen können Sie Ihre Internetseite mit nützlichen Infos füllen und die Website lehrreich gestalten. Die Frage besteht jedoch immer, ob Sie hierbei nicht gegen geltendes Recht verstoßen und sich auch strafbar machen. Sie können eine Internetseite erstellen, wenn Sie gewisse Grundlagen beachten.

Aktuelle Urteile

Wenn Sie eine Internetseite erstellen und Embedding Links einfügen, machen Sie sich im Prinzip nicht strafbar. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes 2013 ist die bloße Verlinkung von Inhalten aus dem Internet keine Urheberrechtsverletzung dar. Beispielsweise können Sie eine Internetseite erstellen und Videos von Youtube, als Link, einbinden. Zu 100 Prozent ist das Thema allerdings noch nicht beendet. Nächstes Jahr wird eine Entscheidung des europäischen Gerichtshofes abgewartet. Die Richter sind sich uneins über das Thema Embedding von Links. Falls Sie Inhalte in Form eines Links einbinden sind Sie auf der sicheren Seite. Letzten Endes ist die Verlinkung nur eine Weiterleitung zum Inhalt und Sie verstoßen damit nicht gegen geltendes Copyright. Das Oberlandgericht München hatte 2011 einen derartigen einen Fall im Berufungsverfahren auch damit untermauert und gegen den Kläger bestimmt.

Wichtige Informationen

Sollten eine Internetseite erstellen wollen, sollten Sie ein Impressum hinzufügen. Es existiert in Deutschland eine Verpflichtung für Homepage Betreiber ein Impressum zu erstellen. Wenn Sie Links einbetten, ist es generell zu empfehlen, dass Sie sich in Ihrem Impressum von den Links und ihrem Inhalt deutlich abgrenzen und keine Verantwortlichkeit für die Links übernehmen. Bilder sowie Content (Texte) aus dem Web herauskopieren sowie in Ihre Homepage einzusetzen ist generell untersagt und verstößt gegen das Recht. Außer es liegt eine Erlaubnis vor beziehungsweise die Bilder sind von Websites, welche diese frei verfügbar machen und ausdrücklich darauf hinweisen.